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Kostenvoranschlag bei Reparaturen: Muss ich zahlen?

Kurz: Nur, wenn Ihr es vorher vereinbart habt. Das BGB sagt, ein Kostenanschlag ist „im Zweifel nicht zu vergüten" (§ 632 Abs. 3). Wird absehbar, dass die Reparatur deutlich teurer wird als veranschlagt, muss die Werkstatt Dich sofort informieren — und Du darfst den Auftrag dann kündigen (§ 649).

Der Kostenvoranschlag ist der Moment, in dem aus „mal schauen" eine Entscheidung wird. Er sagt Dir, ob sich die Reparatur lohnt, und er ist die Messlatte für die spätere Rechnung. Zwei Paragrafen im Werkvertragsrecht regeln, was er kosten darf und wie verbindlich er ist. Sie gelten für die Handywerkstatt genauso wie für den Kundendienst an der Waschmaschine oder die Fahrradwerkstatt.

Kostet ein Kostenvoranschlag Geld?

Der Wortlaut von § 632 Abs. 3 BGB ist kurz: „Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten." Im Zweifel heißt: Wenn nichts anderes vereinbart ist. Eine Werkstatt darf also durchaus Geld für den Kostenvoranschlag verlangen — sie muss es Dir aber sagen, bevor Du das Gerät dalässt. Typische Formen sind ein Aushang an der Annahme, ein Satz im Auftragsschein („Fehlerdiagnose kostenpflichtig") oder eine Pauschale auf der Website.

Dass Werkstätten dafür Geld nehmen, hat einen Grund: Bei vielen Geräten lässt sich der Fehler nur finden, wenn man sie öffnet, misst und teilweise zerlegt. Das ist Arbeitszeit, auch wenn Du Dich am Ende gegen die Reparatur entscheidest. Üblich ist deshalb, dass die Diagnose bei Auftragserteilung auf die Reparatur angerechnet wird. Frag danach, bevor Du unterschreibst.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Fehlersuche. Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung, was die Reparatur kosten wird. Wer die Werkstatt ausdrücklich beauftragt, den Fehler zu suchen, beauftragt eine Leistung — und die darf etwas kosten, wenn es so vereinbart ist. Lies deshalb, was auf dem Abholschein steht.

Wie verbindlich ist der Betrag?

Hier unterscheidet das Gesetz zwei Fälle. Hat die Werkstatt die Gewähr für die Richtigkeit übernommen — umgangssprachlich: einen Festpreis zugesagt —, dann gilt dieser Preis. Mehrkosten trägt die Werkstatt, es sei denn, Du änderst den Auftrag.

Der Normalfall ist der unverbindliche Kostenvoranschlag. Für ihn gilt § 649 BGB: Zeigt sich, dass die Reparatur nur mit einer „wesentlichen Überschreitung" machbar ist, muss die Werkstatt Dir das unverzüglich anzeigen. Du kannst dann entscheiden, ob Du weitermachst oder kündigst. Kündigst Du, bekommt die Werkstatt nur den Teil der Vergütung, der der bis dahin geleisteten Arbeit entspricht, plus Auslagen (§ 645 Abs. 1 BGB).

Eine feste Prozentzahl, ab der eine Überschreitung „wesentlich" ist, steht nicht im Gesetz. Die Gerichte entscheiden im Einzelfall. Für Dich heißt das praktisch: Lass im Auftrag eine Obergrenze eintragen („Rückfrage bei mehr als … Euro"). Dann ist klar, ab wann angerufen wird.

Versäumt die Werkstatt den Anruf und legt Dir eine deutlich höhere Rechnung vor, kann sie Dir gegenüber schadensersatzpflichtig sein — Du hättest ja rechtzeitig kündigen können. Ob und in welcher Höhe, ist eine Frage für die Verbraucherzentrale oder eine Anwältin; dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Was in einem guten Kostenvoranschlag steht

Für viele dieser Punkte gibt es seit der EU-Reparatur-Richtlinie ein Muster: das Europäische Formular für Reparaturinformationen. Reparaturbetriebe können es nutzen; die Angaben darin binden sie für eine bestimmte Zeit. Was genau drinsteht, erklärt unsere Seite Recht auf Reparatur.

Beim Hersteller: Richtpreise und Reparaturpflicht

Gehört Dein Gerät zu den Produktgruppen mit Reparaturpflicht — Waschmaschine, Geschirrspüler, Kühlgerät, Smartphone und einige mehr —, muss der Hersteller seit dem 31. Juli 2026 auf Verlangen reparieren und auf einer frei zugänglichen Website Richtpreise für typische Reparaturen nennen (§ 479d BGB). Das ist kein Kostenvoranschlag für Dein Gerät, aber eine gute Messlatte, bevor Du einen anforderst. Wo der Kundendienst Deiner Marke sitzt, steht in unserer Markensuche.

Vier Fehler, die teuer werden

  1. Mündlich „machen Sie mal". Wer ohne Betrag und Obergrenze beauftragt, hat später nichts in der Hand, woran die Rechnung zu messen ist.
  2. Den Abholschein nicht lesen. Dort steht oft die Diagnosepauschale. Mit der Unterschrift ist sie vereinbart.
  3. Nur eine Werkstatt fragen. Bei größeren Beträgen lohnt eine zweite Meinung — gerade wenn es um „lohnt sich nicht mehr" geht. Unsere Faustregel dazu steht im Ratgeber Reparieren oder neu kaufen?
  4. Die Gewährleistung vergessen. In den ersten zwei Jahren nach dem Kauf ist für Mängel der Händler zuständig, und die Reparatur kostet Dich nichts. Wer dann zur freien Werkstatt geht, zahlt selbst. Mehr dazu: Gewährleistung, Garantie, Kulanz.

Und wenn es um wenig Geld geht?

Für ein Kabel am Toaster oder einen Reißverschluss lohnt kein Kostenvoranschlag. Dort ist das Repair Café in Deiner Nähe der bessere Weg: Du reparierst mit Hilfe, zahlst eine Spende und das Ersatzteil. Eine Rechnung gibt es dort nicht — wer einen Reparaturbonus beantragen will, braucht aber genau die. Dann führt der Weg doch zur Werkstatt, und dann gilt alles, was oben steht.

Häufige Fragen

Muss ich einen Kostenvoranschlag bezahlen?
Nur, wenn Ihr das vorher vereinbart habt. § 632 Abs. 3 BGB sagt: „Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten." Verlangt die Werkstatt Geld für Fehlersuche oder Kostenvoranschlag, muss sie das vor dem Auftrag sagen — ein Aushang an der Theke oder ein Satz im Auftragsformular, den Du unterschreibst, genügt dafür. Frag immer, ob der Betrag bei einer Reparatur verrechnet wird.
Wie viel darf die Rechnung über dem Kostenvoranschlag liegen?
Eine feste Prozentgrenze steht nicht im Gesetz. § 649 BGB spricht von einer „wesentlichen Überschreitung": Zeichnet sie sich ab, muss die Werkstatt Dich unverzüglich informieren, und Du darfst den Auftrag kündigen. Was im Einzelfall wesentlich ist, entscheiden die Gerichte. Hat die Werkstatt den Preis ausdrücklich garantiert (Festpreis), gilt dieser Preis.
Muss ein Kostenvoranschlag schriftlich sein?
Das Gesetz verlangt keine Form. Ein mündlicher Kostenvoranschlag ist aber im Streit kaum zu beweisen. Lass Dir deshalb Betrag, Arbeiten, Teile und Gültigkeit schriftlich oder per E-Mail geben — oder das Europäische Formular für Reparaturinformationen, das Reparaturbetriebe seit der Reparatur-Richtlinie nutzen können.
Muss ich nach dem Kostenvoranschlag reparieren lassen?
Nein. Der Kostenvoranschlag ist die Grundlage Deiner Entscheidung, kein Auftrag. Du kannst das Gerät unrepariert abholen; bezahlen musst Du dann nur, was ausdrücklich für Fehlersuche oder Kostenvoranschlag vereinbart war.

Rechtsstand 5. Oktober 2026, Gesetzestexte bei gesetze-im-internet.de. Keine Rechtsberatung — im Streitfall hilft die Verbraucherzentrale Deines Landes.

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