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Reparaturbonus: Wo der Staat die Reparatur mitbezahlt

Kurz: Stand 4. September 2026 zahlen Sachsen und Österreich einen Reparaturbonus — Sachsen 50 % bis 200 € je Reparatur, Österreich 50 % bis 130 €. Berlin hat die Antragsannahme im Juni 2025 gestoppt, Thüringen sein Programm zum Jahresende 2025 eingestellt. Einen bundesweiten Bonus gibt es in Deutschland nicht.

Förderprogramme ändern sich schnell: Töpfe sind leer, Richtlinien werden neu gefasst, Programme pausieren. Wir nennen zu jedem Programm die amtliche Quelle und das Datum, an dem wir sie gelesen haben. Vor der Reparatur immer die Quelle selbst aufrufen — nur sie ist verbindlich.

Die Programme im Überblick

RegionProgrammStatusFörderung
Sachsen Reparaturbonus Sachsen Läuft 50 % der Reparaturkosten, maximal 200 € je Reparatur; bis zu zwei Reparaturen pro Person und Kalenderjahr; Mindestrechnungsbetrag 115 € inklusive Umsatzsteuer.
Österreich Geräte-Retter-Prämie (Bund) Läuft 50 % der Bruttokosten, maximal 130 € je Reparatur, Service oder Wartung; 30 € für einen Kostenvoranschlag.
Berlin ReparaturBONUS Berlin Pausiert Bis zu 50 % der Kosten, maximal 200 € — derzeit keine Antragstellung möglich.
Thüringen Reparaturbonus Thüringen Ausgelaufen Zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen; keine neuen Anträge mehr.

Reparaturbonus Sachsen Läuft

50 % der Reparaturkosten, maximal 200 € je Reparatur; bis zu zwei Reparaturen pro Person und Kalenderjahr; Mindestrechnungsbetrag 115 € inklusive Umsatzsteuer.

Für Personen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Sachsen. Gefördert wird die Reparatur privat genutzter Elektro- und Elektronikgeräte durch ein für das Programm zugelassenes Fachunternehmen; die Liste der förderfähigen Geräte und der Reparaturbetriebe führt die Sächsische Aufbaubank (SAB). Antrag nach der Reparatur, digital über das SAB-Förderportal, bis zum 1. Dezember des jeweiligen Jahres. Das Programm wurde am 10. November 2025 neu gestartet; die Förderrichtlinie FRL Reparaturbonus/2025 vom 21. Januar 2026 gilt bis 30. September 2030 — Förderung nur im Rahmen der verfügbaren Mittel (rund vier Millionen Euro aus dem Klimafonds Sachsen).

Quellen (geprüft am 4. September 2026): SAB: Reparaturbonus (Antrag, Gerätelisten, teilnehmende Betriebe) · SMWA: Neustart des sächsischen Reparaturbonus, 10. November 2025 · REVOSax: FRL Reparaturbonus/2025 vom 21. Januar 2026

Geräte-Retter-Prämie (Bund) Läuft

50 % der Bruttokosten, maximal 130 € je Reparatur, Service oder Wartung; 30 € für einen Kostenvoranschlag.

Bundesförderung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft für Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich — der Nachfolger des früheren „Reparaturbonus", dessen Adresse reparaturbonus.at auf die Prämie weiterleitet. Ablauf: Online einen Geräte-Retter-Bon erstellen (drei Wochen gültig), beim Partnerbetrieb einlösen, Rechnung bezahlen; der Betrieb reicht die Förderung ein, die Auszahlung geht auf das angegebene Konto. Pro Gerät ein Bon; nach Einlösung kann ein neuer erstellt werden, solange die Aktion läuft. Gefördert werden haushaltsübliche Elektro- und Elektronikgeräte aus der Geräteliste, von der Kaffeemaschine bis zum Akkuschrauber.

Quellen (geprüft am 4. September 2026): Geräte-Retter-Prämie: Ablauf, Partnerbetriebe, FAQ

ReparaturBONUS Berlin Pausiert

Bis zu 50 % der Kosten, maximal 200 € — derzeit keine Antragstellung möglich.

Das Programm startete im September 2024 und förderte die Reparatur privater Elektro- und Elektronikgeräte sowie den Kauf von Ersatzteilen. Wegen der hohen Nachfrage sind die Mittel aufgebraucht; seit dem Antragsstopp am 25. Juni 2025 werden keine neuen Anträge angenommen. Die Abwicklungsstelle IBB Business Team kündigt an, zu informieren, wenn das Programm fortgesetzt wird. Nach Angaben des Fachdienstes EUWID hat das Abgeordnetenhaus für den Doppelhaushalt 2026/2027 jeweils 1,25 Millionen Euro für den Reparaturbonus bereitgestellt — ein Neustart war am Prüfdatum aber nicht angekündigt.

Quellen (geprüft am 4. September 2026): IBB Business Team: ReparaturBONUS Berlin (Antragsstopp) · Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: ReparaturBONUS Berlin · EUWID: Reparaturbonus-Programm wird in Berlin doch fortgesetzt, 17. Oktober 2025

Reparaturbonus Thüringen Ausgelaufen

Zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen; keine neuen Anträge mehr.

Fünf Jahre lang förderte das Land Thüringen gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Thüringen Reparaturen von Elektrogeräten — laut EUWID mit bis zu 100 € pro Person und Jahr. Rund 50.000 Menschen haben den Bonus genutzt. Für 2026 hat das Land das Programm aus Haushaltsgründen eingestellt; Anträge, die bis Ende 2025 eingegangen sind, werden noch bearbeitet.

Quellen (geprüft am 4. September 2026): Verbraucherzentrale Thüringen: Reparaturbonus Thüringen (Stand 7. Januar 2026) · EUWID: Reparaturbonus wird in Thüringen eingestellt, 19. September 2025

Was, wenn es in Deinem Bundesland keinen Bonus gibt?

Dann bleibt der Weg über die Rechte, die jede und jeder hat: Innerhalb von zwei Jahren die Gewährleistung des Händlers, bei Geräten aus dem Anhang II der EU-Richtlinie das Recht auf Reparatur gegen den Hersteller — und bei kleinen Defekten das Repair Café, wo die Reparatur nichts kostet außer Zeit und einer Spende. Ob ein Bundesland ein Programm neu auflegt, erfährst Du zuverlässig bei der Verbraucherzentrale Deines Landes.

Häufige Fragen

Gibt es einen bundesweiten Reparaturbonus in Deutschland?
Nein — Stand 4. September 2026 gibt es keinen Reparaturbonus des Bundes. Die Programme sind Ländersache: Sachsen zahlt, Berlin hat die Annahme gestoppt, Thüringen hat sein Programm Ende 2025 eingestellt. Die Richtlinie (EU) 2024/1799 verlangt von den Mitgliedstaaten „Maßnahmen zur Förderung der Reparatur", schreibt aber keinen Bonus vor; laut Bundestag hat sich die Bundesregierung dazu noch nicht festgelegt.
Wie bekomme ich den Reparaturbonus in Sachsen?
Gerät bei einem für das Programm zugelassenen Fachunternehmen reparieren lassen (Liste bei der SAB), Rechnung über mindestens 115 € bezahlen, dann den Antrag digital im SAB-Förderportal stellen — bis zum 1. Dezember des Jahres. Erstattet werden 50 %, höchstens 200 € je Reparatur, für bis zu zwei Reparaturen im Jahr.
Kann ich den Reparaturbonus mit dem Recht auf Reparatur kombinieren?
Ja, das sind zwei verschiedene Dinge: Das Recht auf Reparatur verpflichtet den Hersteller, überhaupt zu reparieren; der Bonus erstattet einen Teil der Kosten, wenn die Reparatur bei einem teilnehmenden Betrieb erfolgt. Ob der Herstellerkundendienst zu den zugelassenen Betrieben gehört, sagt die Betriebsliste des jeweiligen Programms.

Kennst Du ein Programm, das hier fehlt — kommunal oder in einem anderen Land? Sag uns Bescheid, mit Link zur amtlichen Seite.