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Drucker reparieren lassen
Kurz: Drucker reparieren lassen kannst Du beim Kundendienst des Herstellers, in freien Werkstätten und — bei kleinen Defekten — im Repair Café. Für Drucker gibt es keine gesetzliche Reparaturpflicht des Herstellers (nicht in Anhang II der Richtlinie (EU) 2024/1799); es bleiben Gewährleistung, Garantie, Kulanz und der freie Reparaturmarkt. Wir haben eine Marke dieser Geräteart mit Kundendienst, Ersatzteilen und Garantie erfasst.
Drucker sind das Gerät, bei dem am häufigsten gar nichts kaputt ist: Eingetrocknete Düsen, Papierstau, ein voller Resttintenbehälter oder eine Software, die das Gerät für „defekt" erklärt. Echte mechanische Defekte betreffen Einzugsrollen, Druckköpfe und die Fixiereinheit bei Laserdruckern. Eine EU-Reparaturpflicht gibt es für Drucker nicht.
Was typischerweise kaputtgeht
- Streifen, fehlende Farben
- Beim Tintendrucker eingetrocknete Düsen — Reinigungsprogramm laufen lassen, bei hartnäckigen Fällen Druckkopf ausbauen und wässern (wenn das Modell es erlaubt).
- Zieht kein Papier ein
- Verschmutzte oder verhärtete Einzugsrollen. Reinigen mit fusselfreiem Tuch; Rollen gibt es für viele Modelle als Ersatzteil.
- Laserdrucker: blasser Druck, Flecken
- Toner leer, Bildtrommel verschlissen, Fixiereinheit defekt. Trommel und Fixiereinheit sind bei Bürogeräten Standard-Verschleißteile.
- Fehler „Resttintentank voll" oder Wartungszähler
- Der Schwamm für Resttinte ist rechnerisch voll. Bei manchen Modellen lässt sich der Zähler nach Tausch des Schwamms zurücksetzen — beim Hersteller oder in Werkstätten.
- Papierstau meldet, obwohl leer
- Papierreste im Weg, Sensor blockiert, Sensorhebel gebrochen. Mit Taschenlampe suchen.
- Verbindet nicht mehr per WLAN
- Softwareproblem, nicht Hardware. Netzwerk zurücksetzen, neu einrichten.
Wann sich die Reparatur lohnt
Bei Bürogeräten und Laserdruckern: ja, das sind Arbeitsgeräte mit Ersatzteilversorgung. Bei günstigen Tintendruckern für den Hausgebrauch: fast nie in der Werkstatt, weil die Geräte oft billiger sind als die Patronen. Reinigung, Rollen und Zähler-Reset sind aber lohnende Eigenreparaturen.
Wer beim Kauf auf einen Druckkopf achtet, der als Ersatzteil erhältlich ist, und auf Tintentanks statt Patronen, hat ein Gerät, das sich länger nutzen lässt.
Eine Faustregel für alle Gerätearten und wann sie nicht gilt: Reparieren oder neu kaufen?
Was das Gesetz verlangt
Unabhängig davon gilt für jedes Gerät: Innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf haftet der Händler für Mängel, die schon bei Übergabe vorlagen (Gewährleistung, § 438 BGB). Wählst Du bei einem Kauf seit dem 31. Juli 2026 im Mängelfall die Reparatur statt des Austauschs, verlängert sich die Gewährleistung einmalig um zwölf Monate (§ 475e Abs. 5 BGB). Das Recht auf Reparatur im Detail →
Eine Marke mit Drucker
Je Marke: Kundendienst, Ersatzteile, Anleitungen, Garantie und Reparaturprogramm — von den offiziellen Herstellerseiten. Eine Marke verkauft Ersatzteile selbst an Endkundinnen und Endkunden.
Häufige Fragen
- Gibt es für Drucker ein Recht auf Reparatur?
- Nein, nicht nach der Richtlinie (EU) 2024/1799 — Drucker stehen nicht in Anhang II. Es gelten Gewährleistung (2 Jahre, Händler) und gegebenenfalls die Herstellergarantie.
- Mein Drucker meldet einen Fehler, obwohl er druckt — was tun?
- Viele Meldungen sind Wartungszähler oder Verbrauchsmaterial-Warnungen. Die Herstellerseite nennt zum Fehlercode meist die Lösung; ein Zähler-Reset ist oft ein Servicefall, kein Defekt.
- Darf ich Fremdpatronen benutzen?
- Ja. Die gesetzliche Gewährleistung des Händlers verlierst Du dadurch nicht; ob eine Herstellergarantie Schäden durch Fremdtinte ausschließt, steht in deren Bedingungen. Schäden, die nachweislich durch die Fremdtinte entstanden sind, muss der Hersteller nicht tragen.
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Text geprüft am 4. September 2026; Markendaten Stand 5. September 2026. Keine Rechtsberatung. Fehler melden.