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Smartphones reparieren lassen
Kurz: Smartphones reparieren lassen kannst Du beim Kundendienst des Herstellers, in freien Werkstätten und — bei kleinen Defekten — im Repair Café. Für Smartphones gilt seit 31. Juli 2026 die Reparaturpflicht des Herstellers (Anhang II der Richtlinie (EU) 2024/1799, § 479b BGB): Er muss auf Verlangen reparieren, auch nach der Gewährleistung, gegen angemessenes Entgelt. Wir haben 7 Marken dieser Geräteart mit Kundendienst, Ersatzteilen und Garantie erfasst.
Smartphones sind seit Juni 2025 eine Produktgruppe mit EU-Reparierbarkeitsanforderungen: Hersteller müssen Ersatzteile über Jahre liefern, Reparaturanleitungen zugänglich machen und Software-Updates bereitstellen. Seit Juli 2026 kommt die Reparaturpflicht dazu. Die drei Klassiker — Display, Akku, Ladebuchse — sind bei fast allen Modellen reparabel.
Was typischerweise kaputtgeht
- Displaybruch
- Die häufigste Reparatur überhaupt. Bei fast allen Modellen wird die komplette Display-Einheit getauscht. Originalteile kommen vom Hersteller oder autorisierten Partnern; kompatible Teile vom freien Markt.
- Akku hält nicht mehr
- Lithium-Akkus verlieren mit den Ladezyklen an Kapazität. Ab etwa 80 Prozent Restkapazität — die Einstellungen zeigen das bei vielen Geräten an — lohnt sich der Tausch.
- Lädt nicht oder nur wackelig
- Flusen in der Buchse (mit Holz- oder Plastikzahnstocher vorsichtig entfernen), defektes Kabel, erst danach die Ladebuchse selbst.
- Kein Ton, Mikrofon, Lautsprecher
- Verschmutzte Öffnungen, defektes Modul. Meist einzelne Bauteile, die getauscht werden können.
- Kamera unscharf oder schwarz
- Kameramodul defekt oder Deckglas gebrochen. Bei vielen Modellen ist das Modul ein eigenes Ersatzteil.
- Wasserschaden
- Sofort ausschalten, nicht laden, in die Werkstatt. Reis hilft nicht; Korrosion schreitet unter Spannung fort.
Wann sich die Reparatur lohnt
Display und Akku lohnen sich bei Geräten der Mittel- und Oberklasse bis ins vierte, fünfte Jahr — vor allem, weil die Software dank der Ökodesign-Verordnung länger versorgt wird. Bei Einsteigergeräten kann eine Originaldisplay-Reparatur beim Hersteller den Restwert übersteigen; dann sind freie Werkstätten mit kompatiblen Teilen die Alternative.
Wichtig vor jeder Reparatur: Backup. Und bei Wasserschäden zählt Schnelligkeit mehr als alles andere.
Eine Faustregel für alle Gerätearten und wann sie nicht gilt: Reparieren oder neu kaufen?
Was das Gesetz verlangt
Unabhängig davon gilt für jedes Gerät: Innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf haftet der Händler für Mängel, die schon bei Übergabe vorlagen (Gewährleistung, § 438 BGB). Wählst Du bei einem Kauf seit dem 31. Juli 2026 im Mängelfall die Reparatur statt des Austauschs, verlängert sich die Gewährleistung einmalig um zwölf Monate (§ 475e Abs. 5 BGB). Das Recht auf Reparatur im Detail →
7 Marken mit Smartphones
Je Marke: Kundendienst, Ersatzteile, Anleitungen, Garantie und Reparaturprogramm — von den offiziellen Herstellerseiten. 2 Marken verkaufen Ersatzteile selbst an Endkundinnen und Endkunden. 6 haben ein eigenes Reparaturprogramm.
- Apple USA
- Fairphone Ersatzteilshop
- Google (Pixel) USA
- Lenovo China
- Samsung Ersatzteilshop
- Sony Kundendienst
- Xiaomi China
Häufige Fragen
- Muss der Hersteller mein Smartphone nach der Gewährleistung reparieren?
- Ja. Mobiltelefone stehen in Anhang II der Richtlinie (EU) 2024/1799 (Nr. 8, Verordnung (EU) 2023/1670). Seit 31. Juli 2026 muss der Hersteller auf Verlangen reparieren — gegen angemessenes Entgelt, § 479b BGB.
- Wie lange muss es Ersatzteile für mein Smartphone geben?
- Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2023/1670 verpflichtet Hersteller, bestimmte Ersatzteile — darunter Akku, Display, Ladebuchse, Kameras — noch mindestens sieben Jahre nach dem Ende des Verkaufs des Modells in der EU anzubieten.
- Darf ich mein Smartphone in einer freien Werkstatt reparieren lassen, ohne die Garantie zu verlieren?
- Die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler verlierst Du dadurch nicht — es sei denn, die Fremdreparatur hat den Mangel verursacht. Ob eine freiwillige Herstellergarantie erlischt, steht in deren Bedingungen. Der Hersteller darf zudem eine Reparatur nach § 479b BGB nicht allein deshalb ablehnen, weil vorher jemand anders repariert hat.
Andere Gerätearten
- Waschmaschinen 15 Marken
- Trockner 11 Marken
- Geschirrspüler 15 Marken
- Kühl- und Gefriergeräte 17 Marken
- Backöfen und Herde 15 Marken
- Kaffeevollautomaten 9 Marken
- Staubsauger 15 Marken
- Küchenkleingeräte 17 Marken
- Tablets 7 Marken
- Laptops und PCs 9 Marken
- Spielkonsolen 3 Marken
- Fernseher 7 Marken
- Kopfhörer und Lautsprecher 13 Marken
- Smartwatches und Fitnesstracker 5 Marken
- E-Bikes 1 Marke
- Gartengeräte 6 Marken
- Elektrowerkzeuge 3 Marken
- Drucker 1 Marke
- Kameras 1 Marke
Text geprüft am 4. September 2026; Markendaten Stand 5. September 2026. Keine Rechtsberatung. Fehler melden.